Kleines Baulexikon: Balkongeländer oder Balkonverkleidung
Balkon
Unter einem Balkon versteht man i.d.R. den auskragenden Deckenvorsprung als Austritt aus einem Raum ins Freie. Ein Balkon hat mindestens zwei offene Seiten und es befindet sich immer ein Luftraum unterhalb des Balkons.
Loggia
Ein Balkon, der auf allen drei Seiten geschlossen ist, bezeichnet man als Loggia. Eine Loggia ist deshalb eigentlich immer innerhalb der äußeren Begrenzung eines Gebäudes.
Französischer Balkon
Fassadenelemente wie Fenster oder Türen die bis zum Fußboden reichen ohne die Möglichkeit ins Freie zu treten nennt man „französischer Balkon“. Hier liegt natürlich kein Balkon im klassischen Sinne vor.
Balkonbrüstung
Die Balkonbrüstung dient als Absturzsicherung und bildet eine in der Fläche geschlossene Einheit. Diese ist daher meistens gemauert oder aus Betonfertigteilen erstellt.
Balkongeländer
Das Balkongeländer dient wie die Brüstung zur Absturzsicherung. Das Balkongeländer ist eine Konstruktion aus Stäben, Pfosten, Brettern oder sonstigen Bauteilen die in einem bestimmten Abstand zueinander angeordnet sind. Technische Einzelheiten wie Abstand und Mindesthöhe sind in den jeweiligen (Landes-)Bauordnungen geregelt.
Balkonverkleidung
Eine Balkonverkleidung ist, wie der Name sagt eine Verkleidung des Balkones bzw. des Balkongeländers. Selbstverständlich müssen auch bei der Balkonverkleidung die Bestimmungen der (Landes)Bauordnung eingehalten werden. Balkonverkleidungen gibt es in den unterschiedlichten Materialien. Der Klassiker ist sicherlich der Holzbalkon, also eine Balkonverkleidung aus Holzbrettern. Diese Variante der Balkonverkleidung wird in letzter Zeit immer mehr durch witterungsbeständige Materialien wie Glas, Edelstahl, bestimmte Kunststoffe oder Aluminium verdrängt.
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